Platz und Streckenordnung des MSC-Hof e.V. 1971
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Es ist grundsätzlich § 1 der StVO einzuhalten.
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Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
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Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
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Die Benutzung der Anlage ist nur nach persönlicher Anmeldung,
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schriftlicher Anerkennung der Streckenordnung durch Unterzeichnung der Haftungsverzichtserklärung,
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und Entrichtung der Nutzungsgebühr erlaubt.
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Die Benutzung der Trainingsstrecke erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
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Ein Befahren der Strecke ohne Anwesenheit des Platzwartes oder einer weisungsbefugten Person ist verboten.
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Für die Strecke selbst ist der Streckenwart zuständig. D.h., jede Freigabe oder Sperrung sowie jede Veränderung oder Bearbeitung der Strecke muß im Voraus mit ihm abgesprochen werden.
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Jeder Fahrer hat sich so zu verhalten, dass er sich und andere in keiner Weise gefährdet.
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Die geltenden Umweltschutzbedingungen sind zwingend zu beachten.
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Das Waschen des Motorsportfahrzeuges, Ölwechsel, Umwelt gefährdende Reparaturen, Altreifenentsorgung usw. sind nicht erlaubt.
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bei der Betankung der Fahrzeuge muss eine geeignete Unterlage verwendet werden.
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das Fahrzeug muss gegen Umfallen und versehentliches Auslaufen gesichert sein.
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Jeder hat seine Abfälle selbst wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen (zB Zigarettenstummel, Altreifen, gefüllte Müllsäcke, ...).
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Jeder Fahrer darf die Rennstrecke nur mit Sicherheitsausrüstung Betreten / Befahren
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Protektoren, Brustpanzer, Rückenprotektor
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Helm, Crossbrille, Stiefel, Handschuhe, Hose, Shirt
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Zum Befahren der Strecke ist eine technisch einwandfreies Motorsportfahrzeug Voraussetzung. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind eigenverantwortlich zu beachten. Die Geräuschemission der Abgasanlage muss innerhalb der geltenden Bestimmungen liegen.
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Das Fahren unter Einfluss von Alkohol ist verboten. Das Fahren unter Einfluss von Drogen ist verboten.
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Es ist ausnahmslos, die ausgewiesene Motocross-Strecke nur in Fahrtrichtung zu befahren.
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Das Fahren auf Grünstreifen, Böschungen, Zwischenflächen sowie das Abkürzen auf der Strecke ist verboten.
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Auf der Strecke darf nicht verweilt werden und sie ist nach dem Training sofort zu verlassen.
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Das Befahren des Fahrerlagers innerhalb der Absperrung wird im Schritttempo geduldet, das Befahren des umliegenden Geländes und der Waldwege und Feldwege ist strengstens untersagt.
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Das Befahren der Sandbahn mit Moto-Cross Motorrädern hat den sofortigen Ausschluss von dem Trainingsbetrieb zur Folge.
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Es ist mindestens eine langsame Besichtigungsrunde vor jedem Trainingsbeginn zu absolvieren.
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Jeder Jugendliche (bis 18 Jahren) muss eine Vollmacht seiner Erziehungsberechtigen bei der Trainingsanmeldung vorlegen, sofern diese Erziehungsberechtigten nicht selbst auf der Strecke zur Anmeldung anwesend sind. Die Vollmacht könnt Ihr hier Formularbereich finden.
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Jugendliche müssen mindestens das 7. Lebensjahr vollendet haben und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten.
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Die Kinder Mini MX Strecke bis 7 Jahre darf nur in Begleitung Erziehungsberechtigter befahren werden.
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Die Fahrt und Pausenzeiten sind strengstens einzuhalten.
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Die gültigen Trainingszeiten sind der Homepage des MSC-Hof e.V. (www.msc-hof.de) zu entnehmen.
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Zur jeden vollen Stunde haben 65ccm, 85ccm-Fahrer / innen und Anfänger für 20 Minuten die Möglichkeit zum Training, alle anderen haben in dieser Zeit auf der großen Strecke “Zwangspause”.
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Verunfallten Fahrern ist sofort erste Hilfe zu leisten.
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Absichern der Unfallstelle bzw des Verunfallten,
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andere Personen hinzuziehen
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Hilfe leisten und ggf. Notruf 112 informieren
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Das mutwillige zerstören oder beschädigen der Anlage ist untersagt.
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Das Parken bzw. Abstellen von Automobilen und Wohnwagen sowie Zelten aller Art ist nur auf dem üblichen Parkplatz neben der Strecke gestattet.
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Auf dem Parkplatz darf mit dem Auto und Motorrad nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
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Hunde sind an der Leine zu führen und jegliche tierischen Hinterlassenschaften sind zu entsorgen.
Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Wer dies nicht tut oder einen Punkt dieser Platzordnung/Streckenordnung zuwiderhandelt erhält je nach Schwere des einzelnen Falles entweder einen Platzverweis oder wird zusätzlich zum Platzverweis noch strafrechtlich angezeigt.
Der Platzverweis wird von einem Vorstandsmitglied oder, falls kein Vorstandsmitglied anwesend ist, von einem vom Vorstand bevollmächtigten Platzwart ausgesprochen.
Für evtl. entstandene Schäden die durch nicht beachten dieser Platzordnung/Streckenordnung entstehen haftet der Verursacher.
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Bei Nichtbefolgen der Anweisungen erfolgt Trainingsverbot bzw. wird das Verlassen des Geländes angeordnet.
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Je nach Schwere werden Verstöße strafrechtlich verfolgt.
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Dies gilt auch für Fahrer, die derzeit nicht auf der Strecke unterwegs sind.